VERKEHRSWERTERMITTLUNG

Baugesetzbuch § 194 Verkehrswert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Das bedeutet das der Verkehrswert einer Immobilie der Marktwert ist. Ein Verkehrswertgutachten wird z. B. benötigt für: das Finanzamt gerichtliche Auseinandersetzungen die Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht Erbauseinandersetzungen, Nachlassverfahren, Zwangsverteigerung, Ehescheidung und Zugewinnausgleich etc.
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Immobilienbewertung Tamble Auf Steinert 17 · D-66679 Losheim am See +49 6872 9019275 Mobil +49 174 8550 886 immo@j-tamble.de www.tamble-immobilienbewertung.de
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Baugesetzbuch § 194 Verkehrswert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Das bedeutet das der Verkehrswert einer Immobilie der Marktwert ist. Ein Verkehrswertgutachten wird z. B. benötigt für: das Finanzamt gerichtliche Auseinandersetzungen die Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht Erbauseinandersetzungen, Nachlassverfahren, Zwangsverteigerung, Ehescheidung und Zugewinnausgleich etc.
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© Jürgen Tamble 2022
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