DIE VERFAHREN ZUR
IMMOBILIENBEWERTUNG
In Deutschland regelt die Immobilienwertermitt-
lungsverordnung (ImmoWertV) die Grundsätze
zur Ermittlung des Verkehrswertes von Grund-
stücken. Drei Bewertungsverfahren kommen dort
zur Anwendung und sind gesetzeskonform.
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Das Ertragswertverfahren
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Das Sachwertverfahren
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Das Vergleichswertverfahren
Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nach der
Nutzung der Immobilie:
DAS ERTRAGSWERTVERFAHREN
Das Ertragswertverfahren wird angewendet,
wenn Gewinn und Rendite einer Immobilie im
Vordergrund stehen. Es wird bei Gebäuden
angewendet die Erträge bereits erzielen oder in
Zukunft erzielen sollen. Hierbei handelt es sich
zumeist um Mietimmobilien.
DAS SACHWERTVERFAHREN
Das Sachwertverfahren zur Wertermittlung wird
dann angewendet, wenn das Gebäude zum
überwiegenden Teil privat genutzt wird. Es eignet
sich daher für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Mit der Wertermittlung über das Sachwertver-
fahren lässt sich bestimmen wieviel es kosten
würde ein bestehendes Gebäude heute noch mal
zu bauen.
DAS VERGLEICHSWERTVERFAHREN
Das Vergleichswertverfahren wird durch den
Vergleich der Immobilie mit verfügbaren
Kaufpreisen von ähnlichen Grundstücken der
Umgebung ein Durchschnittspreis ermittelt. Je
mehr Vergleichsobjekte zur Bewertung der
Immobilie herangezogen werden könne, desto
genauer ist das Ergebnis. Angewendet wird es
meist bei Eigentumswohnungen, Reihenhäuser,
Doppelhaushälften und vor allem bei unbebauten
Grundstücken.
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