KURZGUTACHTEN
Im Rahmen eines Kurzgutachtens erhalten
Immobilienkäufer und -verkäufer alle relevanten
Wertinformationen zu der zu bewertenden
Immobilie. Dabei wird unter anderem auf eine
umfassende Beschreibung der Makro- und
Mikrolage, sowie auf die demographische
Entwicklung und Wirtschaftsstruktur verzichtet.
Ein Kurzgutachten ist die verkürzte Form des voll
umfänglichen schriftlichen Verkehrswert-
gutachtens nach § 194 BauGB und eignet sich
z.B. für Schenkung innerhalb der Familie, Erbaus-
einandersetzungen, Scheidungen, u.v.m..
Das Kurzgutachten ist für gerichtliche Aus-
einandersetzungen nicht geeignet. Gerichte
verlangen i.d.R. voll umfängliche Verkehrswert-
gutachten (Marktwertgutachten) nach § 194
BauGB. Gleiches gilt für Angelegenheit, die das
Finanzamt betreffen.
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Immobilienbewertung Tamble
Auf Steinert 17
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