KURZGUTACHTEN

Im Rahmen eines Kurzgutachtens erhalten Immobilienkäufer und -verkäufer alle relevanten Wertinformationen zu der zu bewertenden Immobilie. Dabei wird unter anderem auf eine umfassende Beschreibung der Makro- und Mikrolage, sowie auf die demographische Entwicklung und Wirtschaftsstruktur verzichtet. Ein Kurzgutachten ist die verkürzte Form des voll umfänglichen schriftlichen Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB und eignet sich z.B. für Schenkung innerhalb der Familie, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, u.v.m.. Das Kurzgutachten ist für gerichtliche Auseinandersetzungen nicht geeignet. Gerichte verlangen i.d.R. voll umfängliche Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB. Gleiches gilt für Angelegenheit, die das Finanzamt betreffen.
KONTAKT
Immobilienbewertung Tamble Auf Steinert 17 · D-66679 Losheim am See +49 6872 9019275 Mobil +49 174 8550 886 immo@j-tamble.de www.tamble-immobilienbewertung.de

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Im Rahmen eines Kurzgutachtens erhalten Immobilienkäufer und -verkäufer alle relevanten Wertinformationen zu der zu bewertenden Immobilie. Dabei wird unter anderem auf eine umfassende Beschreibung der Makro- und Mikrolage, sowie auf die demographische Entwicklung und Wirtschaftsstruktur verzichtet. Ein Kurzgutachten ist die verkürzte Form des voll umfänglichen schriftlichen Verkehrswert- gutachtens nach § 194 BauGB und eignet sich z.B. für Schenkung innerhalb der Familie, Erbaus- einandersetzungen, Scheidungen, u.v.m.. Das Kurzgutachten ist für gerichtliche Aus- einandersetzungen nicht geeignet. Gerichte verlangen i.d.R. voll umfängliche Verkehrswert- gutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB. Gleiches gilt für Angelegenheit, die das Finanzamt betreffen.
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© Jürgen Tamble 2022
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